Ratgeber · Automatisierte Prüfung von Konstruktionen: Ein Blick nach vorn
Automatisierte Prüfung von Konstruktionen: Ein Blick nach vorn
Die Konstruktion ist fertig, das Modell freigegeben. Jetzt prüft jemand von Hand, ob Wandstärken, Radien, Toleranzen und Werkstoffangaben zu den internen Richtlinien passen. Das dauert, und es hängt davon ab, wer prüft und was er noch im Kopf hat. Naheliegend ist der Gedanke: Könnte das nicht ein System übernehmen?
Vorab zur Einordnung: Die automatische Prüfung von Konstruktionen ist eine Perspektive. Sie ist noch keine Leistung von konstruktionsrichtlinie.de. Dieser Beitrag beschreibt, was dafür nötig wäre und was schon heute dafür getan werden kann.
Was eine automatische Prüfung voraussetzt
Damit ein System eine Konstruktion gegen Regeln prüfen kann, müssen diese Regeln in einer Form vorliegen, die es auswerten kann. Drei Voraussetzungen sind entscheidend:
- Einzelne, eindeutige Regeln: Mit Wert oder Bedingung und klarem Geltungsbereich. Ein Satz wie "möglichst dünn" lässt sich nicht prüfen. Wie gute Regeln aufgebaut sind, beschreibt Was ist eine gute Konstruktionsregel?.
- Ein gültiger Stand: Es muss eindeutig sein, gegen welche Fassung geprüft wird. Verstreute Dokumente liefern das nicht, wie Konstruktionsrichtlinien strukturieren statt sammeln zeigt.
- Vollständigkeit: Auch Sonderregeln und Erfahrungswissen müssen im Regelwerk stehen. Was nicht erfasst ist, kann nicht geprüft werden.
Hinzu kämen technische Bausteine, die Regeln und Konstruktionsdaten zusammenbringen. Sie sind eine eigene Aufgabe und nicht Gegenstand dieses Beitrags.
Was eine Prüfung gegen das Regelwerk bedeutet und was nicht
Konformität bedeutet hier: konform zum hinterlegten Regelwerk des eigenen Unternehmens. Eine solche Prüfung würde die Einhaltung der internen Regeln kontrollieren. Sie wäre kein automatischer Konformitätsnachweis im Sinne einer CE-Kennzeichnung und würde weder die Risikobeurteilung noch die Verantwortung des Herstellers ersetzen. Regulatorische Anforderungen, wie sie etwa die Maschinenverordnung stellt, bleiben davon unberührt (siehe Maschinenverordnung 2027).
Was schon heute möglich ist
Den Weg dorthin kann man jetzt beginnen. Die Plattform bündelt Regeln einzeln, mit Begründung und Beleg, und stellt die Informationen bereit, damit Produkte konform zum hinterlegten Regelwerk entwickelt werden können. Aus vorhandenen Dokumenten entstehen Regelvorschläge, ein Mensch prüft und gibt sie frei. Freigegebene Regeln lassen sich exportieren und in Berichten zusammenstellen (siehe Export und Berichte).
Jede Regel, die heute sauber erfasst wird, ist damit doppelt nützlich: Sie hilft Konstrukteuren sofort bei der Arbeit, und sie ist Bestandteil der Datenbasis, die eine spätere automatische Prüfung bräuchte.
Womit Sie anfangen können
- Wählen Sie die Regeln, die bei Ihnen am häufigsten manuell geprüft werden, etwa Wandstärken oder Radien.
- Formulieren Sie sie so, dass ein Wert oder eine Bedingung prüfbar ist.
- Erfassen Sie Begründung und Quelle und geben Sie die Regel frei.
Wer heute strukturiert, muss später nicht neu anfangen. Testen Sie konstruktionsrichtlinie.de kostenlos und erfassen Sie die ersten prüfbaren Regeln.
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