Richtlinie für das Verfassen von Beiträgen

Zielsetzung

Beiträge auf konstruktionsrichtlinie.de sollen Ingenieuren und Konstrukteuren fundierte, praxisorientierte Informationen bieten, um die Auswahl und den Einsatz von Komponenten oder Dienstleistungen in ihren Projekten zu erleichtern. Diese Richtlinie definiert die Anforderungen für Hersteller von Komponenten sowie Anbieter von technischen Dienstleistungen, die Inhalte auf unserer Plattform veröffentlichen möchten.

Zum besseren Verständnis dieser Richtlinie finden Sie hier einen Musterartikel für einen Beitrag eines Komponentenherstellers.


1. Allgemeine Anforderungen

1.1 Qualität der Texte:

  • Die Beiträge müssen frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern sein.
  • Ein klarer, präziser Schreibstil ist zu verwenden, der technische Sachverhalte leicht verständlich vermittelt.

1.2 Umfang:

  • Jeder Beitrag sollte zwischen 400 und 800 Wörtern umfassen.

1.3 Bezug zum Thema:

  • Der Artikel muss sich eindeutig auf eine spezifische Komponente, Komponentenfamilie oder Dienstleistung beziehen.
  • Allgemeine Werbetexte oder rein marketingorientierte Inhalte sind nicht zulässig.

1.4 Fachliche Tiefe:

  • Die Inhalte müssen technische Details enthalten, die für Ingenieure und Konstrukteure relevant sind.
  • Beispiele, Zahlen und konkrete Hinweise zur Anwendung oder Umsetzung sind zu bevorzugen.

2. Zusätzliche Anforderungen für Dienstleistungsanbieter

2.1 Relevanz der Dienstleistung:

  • Beschreiben Sie präzise, wie Ihre Dienstleistung Konstrukteuren und Ingenieuren bei der Lösung technischer Herausforderungen hilft.
  • Mögliche Themen könnten sein:
    • Neue Fertigungsmöglichkeiten (z. B. komplexe Formen durch Laserschneiden oder 3D-Druck).
    • Optimierungspotenziale in der Fertigung (z. B. Einsparungen durch präzise Schweißbaugruppen).
    • Erfüllung spezieller Anforderungen (z. B. Materialvielfalt, Zertifizierungen).

2.2 Praxisorientierte Beispiele:

  • Verdeutlichen Sie anhand konkreter Projekte oder Fallstudien, wie Ihre Dienstleistung erfolgreich eingesetzt wurde.
  • Geben Sie Hinweise zur Umsetzbarkeit, wie z. B.:
    • Maximale Bauteilabmessungen beim Laserschneiden.
    • Erforderliche Materialeigenschaften bei Schweißbaugruppen.

2.3 Abgrenzung von Wettbewerbern:

  • Heben Sie Besonderheiten Ihrer Dienstleistung hervor, z. B. spezielle Technologien, kurze Lieferzeiten oder zertifizierte Prozesse.

3. Inhaltliche Anforderungen

3.1 Konkrete Hinweise zur Verwendung oder Umsetzung:

  • Beschreiben Sie, wie Ihre Komponenten oder Dienstleistungen in bestimmten Szenarien optimal genutzt werden können.
  • Geben Sie Tipps für die Anwendung, wie z. B. geeignete Materialien, Umgebungsbedingungen oder Standards, die Ihre Leistungen erfüllen.

3.2 Zielgruppenorientierung:

  • Richten Sie sich direkt an Ingenieure und Konstrukteure, indem Sie praxisrelevante Fragestellungen aufgreifen.
  • Zeigen Sie auf, warum Ihre Leistung in spezifischen Projekten die richtige Wahl ist.

3.3 Struktur:

  • Verwenden Sie eine klare und logische Gliederung mit Zwischenüberschriften, um die Lesbarkeit zu fördern.
  • Ein typischer Artikel sollte folgende Abschnitte enthalten:
    1. Einleitung: Einführung in das Thema und die Bedeutung Ihrer Komponente oder Dienstleistung.
    2. Technische Eigenschaften: Beschreibung der Merkmale, Technologien oder Spezifikationen.
    3. Anwendungsbereiche: Konkrete Einsatzmöglichkeiten und Praxisbeispiele.
    4. Fazit: Zusammenfassung und Einladung zur Kontaktaufnahme.

4. Abbildungen und technische Darstellungen

4.1 Erforderliche Inhalte:

  • Jeder Artikel muss mindestens eine Abbildung oder technische Darstellung enthalten.
  • Für Komponentenhersteller: Fotos, Diagramme oder technische Zeichnungen der Produkte.
  • Für Dienstleistungsanbieter: Beispiele für bearbeitete Werkstücke, Prozessdarstellungen oder Projektbilder.
  • AI-generierte Bilder sind nicht zulässig.

4.2 Bildunterschriften:

  • Jedes Bild oder jede Grafik ist mit einer kurzen, beschreibenden Bildunterschrift zu versehen.

4.2 Bildformate:

  • Das Beitragsbild (das Bild, das in der Vorschau angezeigt wird) muss quadratisch sein.

4.3 Urheberrecht:

  • Die Verwendung von Abbildungen und Grafiken muss lizenzrechtlich abgesichert sein. Nur eigene oder freigegebene Materialien dürfen verwendet werden.

5. Sprache und Tonalität

  • Schreiben Sie sachlich, präzise und lösungsorientiert.
  • Vermeiden Sie übertriebene Werbesprache – der Fokus liegt auf technischen Vorteilen und Anwendungsmöglichkeiten.
  • Kommunizieren Sie klar und direkt, ohne unnötige Fachjargon-Komplexität.

6. Prüfung und Freigabe

Alle eingereichten Beiträge werden von unserem Redaktionsteam geprüft. Folgende Punkte werden dabei bewertet:

  • Einhaltung dieser Richtlinie.
  • Technische Korrektheit.
  • Verständlichkeit und Leserfreundlichkeit.

Bei Bedarf wird der Beitrag zur Überarbeitung an den Verfasser zurückgegeben.


Zusammenfassung:
Ein erfolgreicher Beitrag auf konstruktionsrichtlinie.de bietet Ingenieuren und Konstrukteuren echten Mehrwert. Ob Sie Komponentenhersteller oder Anbieter technischer Dienstleistungen sind, Ihr Artikel sollte praxisorientierte Informationen liefern, die den Lesern helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Für weitere Fragen oder Unterstützung bei der Beitragserstellung kontaktieren Sie unser Redaktionsteam unter